Weitere Entscheidung unten: AG Weilburg, 26.05.1993

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 14.10.1993 - 13 UF 200/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5768
OLG Schleswig, 14.10.1993 - 13 UF 200/92 (https://dejure.org/1993,5768)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.10.1993 - 13 UF 200/92 (https://dejure.org/1993,5768)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. Oktober 1993 - 13 UF 200/92 (https://dejure.org/1993,5768)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361 Abs. 3 § 1579 Nr. 7
    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines getrennt lebenden Ehepartners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ehefrau; Trennung; Feste soziale Bindung; Unterhalt ; Verfestigung der Beziehung in der Öffentlichkeit; Mindestdauer; Erscheinungsbild; Wirtschaftliche Verhältnisse des neuen Partners; Leistungsfähigkeit

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 457
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88

    Alte Alimente auch bei neuer Liebe

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.10.1993 - 13 UF 200/92
    Für diese Annahme ist entscheidend, dass sich die Beziehung nach ihrem Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit so verfestigt hat, dass sie als an die Stelle einer Ehe getreten anzusehen ist, als eine auf Dauer angelegte, verfestigte Gemeinschaft, die als Lebensform bewusst auch für die weitere Zukunft von den Partnern gewählt ist (BGH, NJW 1989, 1083 ).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.1992 - 3 UF 147/91

    Voraussetzung für die Anwendung der Härteklausel des § 1579 Nr. 7 BGB

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.10.1993 - 13 UF 200/92
    Grundsätzlich kommt es für die Annahme des Erscheinungsbildes einer festen sozialen Verbindung nicht auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des neuen Partners an (OLG Düsseldorf, NJW 1992, 2302 ), dennoch können bei der gebotenen Billigkeitsprüfung die wirtschaftlichen Verhältnisse des neuen Partners zu berücksichtigen sein (BGH, aaO.).
  • BGH, 20.03.2002 - XII ZR 159/00

    Zum Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn die Ehefrau in einer verfestigten

    Der aus dem Urteil des Senats vom 14. Dezember 1994 (aaO) gezogene Schluß, die Inanspruchnahme auf Trennungsunterhalt könne nicht wegen einer auf Dauer angelegten eheähnlichen Gemeinschaft des Unterhaltsberechtigten mit einem anderen Partner für den Verpflichteten unzumutbar sein, ist unabhängig davon jedenfalls nicht gerechtfertigt (im Ergebnis ebenso: Schwab/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts 4. Aufl., Kap. IV Rdn. 503; Bosch FF 2001, 53, 54; Wiegmann FF 2001, 118, 119; OLG Köln FamRZ 2000, 290, 291; OLG Zweibrücken FuR 2000, 438, 440; OLG Koblenz NJW-RR 1999, 1597, 1599; OLG Schleswig NJW-RR 1994, 457; a.A. OLG München FamRZ 1998, 1589; Büttner/Niepmann NJW 2001, 2215, 2226; Palandt/Brudermüller BGB 61. Aufl. § 1579 BGB Rdn. 39).
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Rechtsprechung
   AG Weilburg, 26.05.1993 - 2 F 271/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4745
AG Weilburg, 26.05.1993 - 2 F 271/90 (https://dejure.org/1993,4745)
AG Weilburg, Entscheidung vom 26.05.1993 - 2 F 271/90 (https://dejure.org/1993,4745)
AG Weilburg, Entscheidung vom 26. Mai 1993 - 2 F 271/90 (https://dejure.org/1993,4745)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Scheidung der Ehe nach Zerrüttung; Übertragung der elterlichen Sorge für das Kind ; Anwendbarkeit des Deutschen Internationalen Privatrechts; Erklärung der Parteien über die Bestimmung der Vaterschaft; Legitimation eines nichtehelichen Kindes ; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 457
  • FamRZ 1994, 989
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 07.05.2015 - 2 UF 82/14

    Trennungsunterhalt: Darlegungs- und Beweislast für unterhaltsrechtliche

    Ihnen kommt kein prägender Charakter zu, d.h. ihre Berücksichtigung kann nur auf der Ebene der Leistungsfähigkeit erfolgen, d.h. im Zusammenhang mit der Frage, ob dem Unterhaltsschuldner der angemessene Selbstbehalt verbleibt ( vgl. OLG München FamRZ 1994, 989; jurisPK-BGB Band 4 /Clausius 2014 Rdnr. 59 zu § 1581 BGB ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2009 - 12 A 685/09

    Voraussetzungen für einen Staatsangehörigkeitserwerb nach § 5 Reich- und

    vgl. ergänzend zur erforderlichen Zustimmung eines Pflegers: AG Weilburg, Urteil vom 26. Mai 1993 - 2 F 271/90 -, FamRZ 1994, 989; OLG Stuttgart, Urteil vom 5. September 1996 - 16 U 27/95 -, StAZ 1997, 105.
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